Was ist vor der Behamdlung zu beachten?

Sie haben eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie etc. bekommen?

Dann beachten sie bitte folgende Punkte:

 

- Die Behandlung muss spätestens innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Hierbei ist das Quartal nicht maßgebend.

 

- Sind alle Angaben im Feld oben links gemacht?

 

- Wurde rechts oben das Kreuz bei Physiotherapie gesetzt?

 

- Steht unter den Patienten und Arztdaten im ICD-10 und Diagnose etwas entsprechendes?

 

- Wurde ein Kreuz bei Leitsymptomatik gemacht?

 

- Steht bei Heilmittel das entsprechende Heilmittel, welches ihr Arzt verordnet hat?

 

- Wurde bei Anzahl der Behandlungen eine Angabe gemacht?

 

- Ist die Therapiefrequenz angegeben?

 

- Sind unten rechts Angaben zur Arztpraxis (Stempel oder Druck)?

 

- Hat der Arzt unterschrieben?

 

Heilmittelverordnungen, die beim ersten Termin nicht korrekt ausgefüllt sind, dürfen in den meisten Fällen leider nicht begonnen werden!

 

Um uns und ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, bitten wir, uns die Heilmittelverordnung VOR dem ersten Termin zur Kontrolle vorzulegen.

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir noch strenger bei der Annahme von Verordnungen sein müssen.

Es kommt derzeit wieder vermehrt zu Absetzungen durch die Krankenkassen, da diese sehr kleinlich prüfen.

Das hat zur Folge, dass wir unsere Arbeit / ihre Behandlungen im Nachhinein nicht bezahlt bekommen.